Wallonien, Flandern und Brüssel haben sich auf die Einführung einer gemeinsamen, interregionalen digitalen Straßenmautvignette geeinigt. Das System wird Pkw, gemischte Fahrzeuge und Kleintransporter unter 3,5 Tonnen erfassen, die in Belgien oder im Ausland zugelassen sind.
Für wallonische Autofahrer soll diese Maßnahme steuerlich insgesamt neutral sein.
Die digitale Vignette soll im Frühjahr 2027 in Kraft treten und gleichzeitig in den drei Regionen eingeführt werden. Eine einmalige und vollständig digitale Registrierung ermöglicht den Zugang zum gesamten betroffenen regionalen Straßennetz, ohne territoriale Unterscheidung.
Die Autofahrer müssen sich daher keine Gedanken darüber machen, ob sie auf einem Abschnitt des Straßennetzes in Wallonien, Flandern oder Brüssel unterwegs sind.
Ziel dieser Vignette ist der Übergang zu einem gerechteren System, bei dem jeder Nutzer entsprechend und fair zur Instandhaltung des von ihm genutzten regionalen Straßennetzes beiträgt. Dies gilt auch für ausländische Autofahrer.
Wie hoch sind die Vignettengebühren?
Die Gebühren hängen von der gewählten Gültigkeitsdauer und der Umweltleistung des Fahrzeugs ab.
Dieser Ansatz soll einen saubereren Fahrzeugbestand fördern und gleichzeitig sicherstellen, dass der Beitrag zur Straßennutzung angemessen und verhältnismäßig ausfällt.
Für eine Jahresvignette gelten folgende Tarife:
- Fahrzeuge Euro 4 und höher: 100 Euro
- Fahrzeuge Euro 0 bis 3: 125 Euro
- Fahrzeuge mit null Emissionen: 90 Euro
Es werden auch kürzere Gültigkeitszeiträume angeboten:
- 24 Stunden
- 10 Tage
- 1 Monat
- 2 Monate
Vignettengebühren
| Gültigkeitsdauer | Euro 4 und höher | Euro 0 bis 3 | Fahrzeug mit null Emissionen |
|---|---|---|---|
| Jährlich | 100 € | 125 € | 90 € |
| 24 Stunden (9 % der Jahresgebühr) | 9 € | 11,25 € | 8,10 € |
| 10 Tage (12 % der Jahresgebühr) | 12 € | 15 € | 10,80 € |
| 1 Monat (19 % der Jahresgebühr) | 19 € | 23,75 € | 17,10 € |
| 2 Monate (30 % der Jahresgebühr) | 30 € | 37,50 € | 27 € |
Wie wird kontrolliert?
Die Kontrollen werden von der jeweils territorial zuständigen Region mithilfe von ANPR-Kameras und mobilen Kontrollteams durchgeführt.
Für ein leichtes Fahrzeug, das eine regionale Straße oder Autobahn benutzt, ohne über eine gültige Vignette zu verfügen, ist eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 70 Euro vorgesehen.
Bei wiederholten Verstößen kann die Strafe verdoppelt oder verdreifacht werden.
Vor der Einführung sind noch mehrere Schritte erforderlich
Als nächster Schritt soll ein Entwurf eines interregionalen Kooperationsabkommens fertiggestellt werden, der die politische Einigung rechtlich umsetzt.
Auch die für die Einführung der Vignette erforderlichen Rechtstexte werden in jeder Region vorbereitet.
Das gesamte Projekt wird anschließend den europäischen Behörden zur Genehmigung vorgelegt und notifiziert.
Was bedeutet das für die wallonischen Steuerzahler?
Die wallonische Regierung erklärt, dass die Einführung der Straßen-Vignette für wallonische Autofahrer insgesamt steuerlich neutral sein soll.
Vor diesem Hintergrund wird derzeit eine Reform der Kfz-Besteuerung geprüft, die insbesondere auch die Kfz-Steuer (taxe de circulation) umfasst.
Das erklärte Ziel besteht darin, zu verhindern, dass die Einführung der Vignette für wallonische Steuerzahler insgesamt eine zusätzliche finanzielle Belastung darstellt.
