Land Steiermark setzt die gezielte Unterstützung für Haushalte mit geringem Einkommen fort – 340 Euro einmalig pro Haushalt. Einkommensgrenzen werden wegen der gestiegenen Lebenshaltungskosten deutlich angehoben. Anträge ab 1. Oktober 2026 möglich.
Die Steiermark setzt den Heizkostenzuschuss auch in der Heizsaison 2026/27 fort. Haushalte, die die Voraussetzungen erfüllen, erhalten einen einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von 340 Euro.
Die Steiermärkische Landesregierung wird die entsprechende Regelung in ihrer nächsten Sitzung formell beschließen. Für die Unterstützung stehen insgesamt bis zu 6,3 Millionen Euro zur Verfügung.
Aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten werden die Einkommensgrenzen deutlich angehoben. Bei der Festlegung der neuen Grenzen wurden unter anderem aktuelle Daten zur Armuts- und Ausgrenzungsgefährdung berücksichtigt.
Wichtig: Drittstaatsangehörige sind auch in der Heizsaison 2026/27 nicht anspruchsberechtigt.
340 Euro einmalig pro Haushalt
Für die Heizperiode 2026/27 wird an anspruchsberechtigte Haushalte ein einmaliger Betrag von 340 Euro ausbezahlt.
Anspruchsberechtigt sind:
- österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger
- Bürgerinnen und Bürger eines EU-Mitgliedstaates
- Bürgerinnen und Bürger eines EWR-Staates
Zusätzlich muss seit mindestens fünf Jahren ein ununterbrochener und rechtmäßiger Hauptwohnsitz in der Steiermark bestehen.
Einkommensgrenzen werden deutlich angehoben
Wegen der gestiegenen Lebenshaltungskosten wurden die Einkommensgrenzen für die Heizsaison 2026/27 deutlich erhöht.
Die neuen monatlichen Nettoeinkommensgrenzen betragen:
Ein-Personen-Haushalt: 1.827 Euro
Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: 2.741 Euro
Pro Kind: Für jedes Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird, erhöht sich die Einkommensgrenze um 548 Euro.
Beispiel: Bei einem Ehepaar mit zwei Kindern, für die Familienbeihilfe bezogen wird, erhöht sich die Grundgrenze von 2.741 Euro um zweimal 548 Euro.
Damit liegt die entsprechende Grenze bei 3.837 Euro netto monatlich.
Bei der Berechnung wird das monatliche Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen berücksichtigt.
Grundlage für die neuen Einkommensgrenzen
Wie bereits in den vergangenen Jahren wurde auch für die neuen Einkommensgrenzen die EU-SILC-Erhebung 2025 herangezogen.
EU-SILC liefert aktuelle europäische Daten zur Lebenssituation der Bevölkerung und berücksichtigt unter anderem das Risiko von Armut oder sozialer Ausgrenzung.
Das Land Steiermark hat die Einkommensgrenzen angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten angehoben. Dadurch sollen auch Haushalte berücksichtigt werden können, die aufgrund der aktuellen Preisentwicklung stärker unter finanziellen Belastungen leiden.
Wer kann den Heizkostenzuschuss 2026/27 beantragen?
Für den Heizkostenzuschuss müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein.
Antragstellerinnen und Antragsteller müssen:
österreichische, EU- oder EWR-Staatsbürger sein;
seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen und rechtmäßig ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben;
seit 24. September 2026 an jener Adresse gemeldet sein, an der der Antrag gestellt wird;
die jeweils geltende monatliche Nettoeinkommensgrenze einhalten.
Drittstaatsangehörige sind vom Heizkostenzuschuss ausgeschlossen.
17.533 Haushalte erhielten bereits 2025/26 Unterstützung
In der Heizsaison 2025/26 wurde der Heizkostenzuschuss in der Steiermark an insgesamt 17.533 Haushalte ausbezahlt.
Jeder Haushalt erhielt 340 Euro.
Damit wurden im vergangenen Heizjahr insgesamt rund 5,96 Millionen Euro ausbezahlt.
Nach Angaben des Landes konnte durch die gezieltere Ausgestaltung der Anspruchsvoraussetzungen der Einsatz öffentlicher Mittel gegenüber früheren Heizperioden reduziert werden.
Für die Heizsaison 2026/27 stehen nun bis zu 6,3 Millionen Euro für die Unterstützung zur Verfügung.
Soziallandesrat Hannes Amesbauer: 340 Euro bleiben erhalten
Der steirische Soziallandesrat Hannes Amesbauer erklärte, dass die Fortsetzung des Heizkostenzuschusses an die im vergangenen Heizzeitraum verfolgte Linie anknüpfe.
Die vergangene Heizsaison habe gezeigt, dass soziale Verantwortung und ein sorgfältiger Umgang mit Steuergeld miteinander vereinbar seien.
Der Heizkostenzuschuss sei gezielt für die Menschen in der Steiermark ausgerichtet. Trotz der bestehenden budgetären Herausforderungen werde der volle Betrag von 340 Euro beibehalten.
Gleichzeitig würden die Einkommensgrenzen an die aktuellen Lebensbedingungen angepasst. Amesbauer verwies darauf, dass der zunehmende Kostendruck durch die Teuerung immer mehr Haushalte belaste.
Ziel sei es, den Steirerinnen und Steirern, die tatsächlich Unterstützung benötigen, verlässlich zu helfen.
Landeshauptmann Mario Kunasek: Heizen darf keine unlösbare Herausforderung werden
Der steirische Landeshauptmann Mario Kunasek betonte, dass das Heizen der eigenen Wohnung angesichts steigender Lebenshaltungskosten nicht zu einer unlösbaren Herausforderung werden dürfe.
Deshalb werde der Heizkostenzuschuss auch in diesem Jahr fortgesetzt. Anspruchsberechtigte Haushalte erhalten weiterhin 340 Euro.
Gleichzeitig würden die Einkommensgrenzen angehoben, damit die Unterstützung an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst werde.
Der Zuschuss solle dort ankommen, wo tatsächlich Unterstützung benötigt wird, und gezielt eingesetzt werden.
Landeshauptmann-Stellvertreterin Manuela Khom: Unterstützung muss fair sein
Auch die steirische Landeshauptmann-Stellvertreterin Manuela Khom verwies auf die steigenden Belastungen im Alltag.
Die Menschen müssten ihre täglichen Ausgaben bewältigen können – angefangen bei den Einkäufen über den Weg zur Arbeit bis hin zu den Kosten für das Heizen der eigenen Wohnung.
Deshalb werde der Heizkostenzuschuss fortgesetzt und gleichzeitig die Einkommensgrenze angehoben.
Für Khom müsse die Unterstützung fair ausgestaltet sein. Menschen, die tatsächlich Hilfe benötigen, sollten sich darauf verlassen können, Unterstützung zu erhalten.
Gleichzeitig sollten Menschen, die täglich arbeiten und Verantwortung übernehmen, das Gefühl haben, dass sich Leistung und Arbeit lohnen.
Karlheinz Kornhäusl: Viele Menschen spüren die gestiegenen Kosten
Der steirische Landesrat Karlheinz Kornhäusl betonte ebenfalls die gestiegenen finanziellen Belastungen im Alltag.
Gerade bei den täglichen Ausgaben würden viele Menschen deutlich merken, dass das Leben teurer geworden sei.
Deshalb sei es wichtig, dort zu unterstützen, wo die finanziellen Belastungen besonders stark ausfallen.
Mit der Fortsetzung des Heizkostenzuschusses werde auch im kommenden Winter jenen Haushalten geholfen, die Unterstützung benötigen.
Kornhäusl bezeichnete dies als wichtigen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt und zu einem verlässlichen Miteinander in der Steiermark.
Anträge ab 1. Oktober 2026
Die Antragstellung für den Heizkostenzuschuss 2026/27 beginnt am:
1. Oktober 2026
Anträge können bis einschließlich:
26. Februar 2027
gestellt werden.
Die Antragstellung ist bei folgenden Stellen möglich:
- bei der Wohnsitzgemeinde
- bei den zuständigen Stadtämtern
- bei den Servicestellen in Graz
- bei weiteren Servicestellen in Graz
Nach der Antragstellung erfolgt die Auszahlung direkt durch das Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 11 – Soziales, Arbeit und Integration.
Die wichtigsten Voraussetzungen auf einen Blick
Heizkostenzuschuss: 340 Euro einmalig pro Haushalt
Einkommensgrenze Ein-Personen-Haushalt: 1.827 Euro netto monatlich
Einkommensgrenze Ehepaar/Haushaltsgemeinschaft: 2.741 Euro netto monatlich
Zusatzbetrag pro Kind: 548 Euro für jedes Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird
Antragsbeginn: 1. Oktober 2026
Antragsfrist: bis einschließlich 26. Februar 2027
Gesamtbudget: bis zu 6,3 Millionen Euro
Anspruchsberechtigt: österreichische sowie EU- und EWR-Staatsbürger
Hauptwohnsitz: mindestens fünf Jahre ununterbrochen und rechtmäßig in der Steiermark
Meldevoraussetzung: seit 24. September 2026 an der Adresse, an der der Antrag gestellt wird
Drittstaatsangehörige: nicht anspruchsberechtigt
Kostenlose Informationshotline
Für Fragen zum Heizkostenzuschuss steht eine kostenlose Informations- und Beratungsnummer des Landes Steiermark zur Verfügung:
0800 / 20 10 10
Die Anträge können somit vom 1. Oktober 2026 bis einschließlich 26. Februar 2027 gestellt werden. Haushalte, die die Voraussetzungen erfüllen, sollten innerhalb dieses Zeitraums ihren Antrag einreichen.
