Deutschland hält an seinen vorübergehenden Binnengrenzkontrollen fest. Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat angeordnet, dass die Kontrollen an sämtlichen deutschen Landgrenzen über den 15. März 2025 hinaus bis einschließlich 15. September 2025 verlängert werden. Die EU-Kommission wurde über diese Entscheidung offiziell informiert.
Nach Angaben des Bundesministeriums des Innern verfolgen die Maßnahmen das Ziel, irreguläre Migration weiter einzudämmen und konsequent gegen Schleuserkriminalität vorzugehen. Die Bundesregierung betont, dass die bisherigen Kontrollen Wirkung zeigen und weiterhin notwendig seien.
Tausende Feststellungen und Zurückweisungen
Seit Einführung der erweiterten Grenzkontrollen wurden durch die Bundespolizei rund 80.000 unerlaubte Einreisen festgestellt. Zudem konnten etwa 1.900 Schleuser festgenommen werden. In rund 47.000 Fällen kam es zu Zurückweisungen – unter anderem, weil Personen keine gültigen Dokumente vorlegen konnten, gefälschte Papiere nutzten oder ohne Visum beziehungsweise gültigen Aufenthaltstitel einreisen wollten.
Die Kontrollen bestehen bereits seit Oktober 2023 an den Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz. Die Landgrenze zu Österreich war schon zuvor von entsprechenden Maßnahmen betroffen. Seit September 2024 werden die Kontrollen an allen deutschen Landgrenzen durchgeführt.
Rückgang bei Asylgesuchen
Im Jahr 2024 wurden in Deutschland 213.499 Asylgesuche registriert. Im Vergleich zum Jahr 2023 entspricht dies einem Rückgang von rund 34 Prozent. Nach Einschätzung des Ministeriums haben auch die Grenzkontrollen zu dieser Entwicklung beigetragen.
Auswirkungen auf Reisende
Die Bundespolizei wird die Maßnahmen weiterhin flexibel und abhängig von der Sicherheitslage umsetzen. Der Reise- und Pendlerverkehr sowie Wirtschaft und Handel sollen möglichst wenig beeinträchtigt werden. Dennoch können zeitweise Verkehrsverzögerungen auftreten.
Reisende werden gebeten, bei grenzüberschreitenden Fahrten stets ein gültiges Ausweisdokument wie Personalausweis oder Reisepass mitzuführen. Drittstaatsangehörige müssen die geltenden Einreisebestimmungen erfüllen und gegebenenfalls über ein gültiges Visum verfügen.
Die rechtliche Grundlage für die temporären Binnengrenzkontrollen bildet der Schengener Grenzkodex, der unter bestimmten Voraussetzungen eine befristete Wiedereinführung von Kontrollen innerhalb des Schengen-Raums erlaubt.
Quelle: Bundesministerium des Innern
