in 31-jähriger Mann aus der Oststeiermark musste sich vor dem Bezirksgericht Weiz verantworten, weil er während des Bezugs von Arbeitslosengeld mehrfach für längere Zeit ins Ausland gereist war. Die Reisen, unter anderem nach Thailand, wurden dem Arbeitsmarktservice (AMS) nicht gemeldet.
Nach Angaben aus österreichischen Medien hielt sich der Mann über mehrere Winter hinweg jeweils wochenlang außerhalb des Landes auf. Trotz bestehender Meldepflicht informierte er das AMS nicht über seine Auslandsaufenthalte.
Im Zuge der Ermittlungen wurden Flugbewegungen ausgewertet, die belegten, wann und wohin der Mann gereist war. Der Fall wurde durch eine anonyme Anzeige bekannt. Das AMS fordert nun die Rückzahlung von 3.565,88 Euro an zu Unrecht bezogenen Leistungen.
Das Gericht verhängte zusätzlich eine Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro. Strafmildernd wirkte sich aus, dass der Beschuldigte geständig war und bislang nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
