Bei einer Zollkontrolle am Flughafen Weeze in Deutschland wurden bei einer aus Marokko eingereisten Mutter und ihrer Tochter Goldarmbänder und Ringe im Wert von rund 20.000 Euro entdeckt. Gegen die beiden Frauen wurde der Verdacht der versuchten Steuerhinterziehung eingeleitet, da sie gegen Zollvorschriften verstoßen haben sollen.
Nach Angaben des Hauptzollamts Duisburg ereignete sich der Vorfall am 11. Mai 2026 am Flughafen Weeze. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kontrolleinheit Reiseverkehr des Hauptzollamts Duisburg überprüften zwei aus Marokko eingereiste Frauen im Alter von 31 und 52 Jahren. Die als Mutter und Tochter identifizierten Reisenden wurden kontrolliert, als sie den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren am Flughafen passieren wollten.
Wie die Behörden mitteilten, wurde die Kontrolle von einer Zollanwärterin, die im Rahmen ihrer Ausbildung am Flughafen Weeze tätig war, durchgeführt. Da die Frauen aus einem Nicht-EU-Land eingereist waren, wurden sie einer routinemäßigen Zollkontrolle unterzogen.
Während der Kontrolle wurde das Reisegepäck der Frauen mit einem Röntgengerät überprüft. Dabei bemerkten die Zollbeamten mehrere Schmuckschatullen im Gepäck. Daraufhin entschieden sich die Beamten für eine genauere Untersuchung und ließen die Koffer öffnen.
Bei der Durchsuchung wurden in den Schmuckschatullen Kaufbelege für verschiedene Goldschmuckstücke gefunden. Im weiteren Verlauf stellte sich heraus, dass die beiden Frauen die in Marokko gekauften Goldarmbänder und Ringe am Körper trugen. Der Gesamtwert des Goldschmucks wurde von den Behörden auf rund 20.000 Euro geschätzt.
Die Zollbehörden erklärten, dass dieser Betrag die Freigrenze von 430 Euro pro Person für Flugreisende deutlich überschreitet. Aus diesem Grund hätten die Reisenden den Goldschmuck bei der Einreise nach Deutschland beim Zoll anmelden müssen.
Da Mutter und Tochter jedoch den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren nutzten, anstatt die Waren ordnungsgemäß anzumelden, besteht nun gegen beide Frauen der Verdacht der versuchten Steuerhinterziehung. Vor Ort wurde gegen beide ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Der Goldschmuck im Wert von rund 20.000 Euro wurde als Beweismittel sichergestellt.
Nach Angaben der Behörden konnte durch den Einsatz ein Steuerschaden von mehr als 4.000 Euro verhindert werden.
Warnung Der Behörden: Waren Über Der Zollfreigrenze Müssen Angemeldet Werden
Das Hauptzollamt Duisburg erinnerte daran, dass für Waren aus Ländern außerhalb der Europäischen Union Einfuhrabgaben zu entrichten sind, wenn die zulässigen Freimengen überschritten werden.
Nach Angaben der Behörden müssen Reisemitbringsel, deren Wert die erlaubte Grenze überschreitet, bei der Einreise mündlich beim Zoll angemeldet werden. An Flughäfen erfolgt dies in der Regel über den „roten Ausgang“. Die Höhe der Abgaben richtet sich nach Art und Wert der Ware und muss in den meisten Fällen direkt vor Ort bezahlt werden.
Weitere Informationen zu Zollbestimmungen und Reisefreimengen finden sich auf der offiziellen Website der deutschen Zollverwaltung im Bereich „Privatpersonen“.
