In Österreich startet am 1. März die Arbeitnehmerveranlagung für das Steuerjahr 2025. Für viele Beschäftigte und Familien kann sich der sogenannte Steuerausgleich heuer besonders auszahlen. Durch angepasste Absetzbeträge, erhöhte Boni und neue Regelungen im Bereich Telearbeit sind deutlich höhere Rückzahlungen möglich als in den vergangenen Jahren.
Nach Einschätzung von Steuerexperten liegt die durchschnittliche Rückerstattung bei aktiver Antragstellung bei über 1.000 Euro pro Person.
Antragstellung ab März möglich
Der Steuerausgleich kann ab 1. März über FinanzOnline oder mittels Formular L1 beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Zu diesem Zeitpunkt liegen dem Finanzamt in der Regel bereits die Jahreslohnzettel der Arbeitgeber sowie gemeldete Kirchenbeiträge und Spenden vor.
Trotz automatischer Datenübermittlung müssen zahlreiche Begünstigungen aktiv beantragt werden. Wer darauf verzichtet, verschenkt unter Umständen mehrere hundert Euro.
Aktive Einreichung bringt deutlich mehr
Während bei einer automatischen Arbeitnehmerveranlagung im Schnitt rund 400 Euro rückerstattet werden, liegt die durchschnittliche Auszahlung bei selbst eingereichten Anträgen bei mehr als 1.000 Euro. Steuerberater empfehlen daher ausdrücklich eine eigenständige Überprüfung und Einreichung.
Familien profitieren besonders
Ein zentraler Bestandteil bleibt der Familienbonus Plus.
- Für Kinder unter 18 Jahren sind bis zu 2.000 Euro pro Jahr und Kind möglich.
- Für volljährige Kinder beträgt der Bonus bis zu 700 Euro jährlich.
Zusätzlich können Familien mit mindestens drei Kindern den Mehrkindzuschlag von 24,40 Euro pro Kind beantragen – vorausgesetzt, es besteht Anspruch auf Familienbeihilfe und die Einkommensgrenzen werden eingehalten.
Auch der Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag wurde erhöht. Für ein Kind beträgt dieser mindestens 612 Euro, bei mehreren Kindern steigt der Betrag entsprechend.
Negativsteuer bringt hohe Rückzahlungen für Geringverdiener
Besonders stark profitieren Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen. Die sogenannte Negativsteuer wurde deutlich angehoben.
- Ohne Pendlerpauschale sind Rückerstattungen von bis zu 1.277 Euro möglich.
- Mit Pendlerpauschale sogar bis zu 1.398 Euro.
- Pensionisten können mit bis zu rund 710 Euro rechnen.
Dabei handelt es sich im Kern um eine Rückzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, wenn nur wenig oder keine Lohnsteuer angefallen ist.
Neue Regeln für Homeoffice und Telearbeit
Seit 2025 wurde das klassische Homeoffice-Modell auf ortsunabhängige Telearbeit ausgeweitet. Steuerlich begünstigt wird nun auch Arbeit außerhalb der eigenen Wohnung, etwa in Co-Working-Spaces.
Arbeitgeberzuschüsse bleiben weiterhin steuerfrei:
- maximal 3 Euro pro Tag
- höchstens 100 Tage
- insgesamt bis zu 300 Euro pro Jahr
Liegt die tägliche Zahlung unter 3 Euro, wird die Differenz automatisch als Werbungskosten berücksichtigt.
Ergonomische Arbeitsmittel können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung sind mindestens 26 Telearbeitstage im Jahr. Bis zu 300 Euro pro Jahr sind absetzbar.
Fristen beachten
Wer bis zum 30. Juni keinen Antrag stellt und ausschließlich lohnsteuerpflichtige Einkünfte erzielt hat, wird automatisch veranlagt. Zwei Jahre nach Ablauf eines Steuerjahres erfolgt eine automatische Rückerstattung zu viel einbehaltener Lohnsteuer.
Eine freiwillige Arbeitnehmerveranlagung kann innerhalb von fünf Jahren nachgereicht werden. Das ist besonders sinnvoll bei:
- zeitweiser Arbeitslosigkeit
- Fortbildungs- oder Umschulungskosten
- außergewöhnlichen Belastungen
- Krankheitskosten
- Spenden oder Sonderausgaben
Wann ist eine Veranlagung verpflichtend?
Eine Pflichtveranlagung besteht unter anderem dann, wenn:
- das Jahreseinkommen 2025 mehr als 14.517 Euro beträgt und zusätzliche Einkünfte über 730 Euro erzielt wurden,
- mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte gleichzeitig bezogen wurden,
- steuerfreie Mitarbeiterprämien bestimmte Grenzwerte überschreiten.
Mit den aktuellen Anpassungen bietet der Steuerausgleich 2025 für viele Arbeitnehmer und Familien spürbare finanzielle Vorteile. Experten raten dazu, alle möglichen Absetzbeträge sorgfältig zu prüfen und die Veranlagung aktiv einzureichen, um keine Ansprüche zu verschenken.
