In Deutschland ist ein Bauunternehmer aus dem Rhein-Neckar-Kreis wegen Schwarzarbeit und Betrugs rechtskräftig zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Heidelberg verhängte gegen den 65-Jährigen eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten ohne Bewährung.
Wie das Hauptzollamt Karlsruhe mitteilte, war gegen den Unternehmer bereits Anfang September 2025 ein Haftbefehl erlassen worden. Dieser wurde von Einsatzkräften der Finanzkontrolle Schwarzarbeit vollstreckt. Der Mann wurde festgenommen und in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Umfangreiche Ermittlungen des Zolls hatten ergeben, dass der Bauunternehmer im Zeitraum von 2019 bis Ende 2023 zahlreiche Arbeitskräfte beschäftigte, ohne die dafür fälligen Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß abzuführen. Darüber hinaus machte er gegenüber der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) wiederholt unrichtige und unvollständige Angaben zu den gezahlten Löhnen.
Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg ermittelte der Zoll wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 80 Fällen sowie wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 36 Fällen. Der entstandene Gesamtschaden beläuft sich nach Behördenangaben auf rund 300.000 Euro an nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen sowie auf weitere 65.000 Euro, die nicht an die ULAK gezahlt wurden.
Während der Hauptverhandlung räumte der Angeklagte die Tatvorwürfe ein und akzeptierte das Urteil. Das Urteil ist rechtskräftig.
