Falschparken bleibt in vielen deutschen Städten ein häufiges Ärgernis. Neben Behinderungen für den Verkehr können Verstöße gegen Parkvorschriften auch empfindliche Bußgelder und Punkte im Fahreignungsregister nach sich ziehen. Der Automobilclub ADAC weist darauf hin, dass die Sanktionen in den vergangenen Jahren deutlich verschärft wurden.
Bußgelder bei Parkverstößen
Wer ein bestehendes Parkverbot missachtet, muss mit folgenden Strafen rechnen:
- Bis zu einer Stunde: 25 Euro
- Über eine Stunde: 40 Euro
Besonders teuer kann das Parken in zweiter Reihe werden:
- Ohne weitere Folgen: 55 Euro
- Mit Behinderung oder Gefährdung: 80 oder 90 Euro + 1 Punkt
- Mit Sachbeschädigung: 110 Euro + 1 Punkt
Auch das Parken in sensiblen Bereichen wird konsequent geahndet:
- In einer Feuerwehrzufahrt: 55 Euro
- Unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz: 55 Euro
Wer auf Geh- oder Radwegen parkt, muss ebenfalls mit Sanktionen rechnen:
- Ohne weitere Folgen: 55 Euro
- Mit Behinderung oder Gefährdung: 70 oder 80 Euro + 1 Punkt
- Mit Sachbeschädigung: 100 Euro + 1 Punkt
Wird die zulässige Höchstparkdauer überschritten, liegt das Bußgeld zwischen 20 und 40 Euro.
Punkte können Führerschein gefährden
Neben Geldbußen drohen in bestimmten Fällen Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg. Wird die gesetzlich festgelegte Höchstgrenze erreicht, kann dies zu einem zeitweisen oder dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis führen.
Verkehrsexperten betonen, dass Parkregeln nicht nur der Ordnung dienen, sondern vor allem der Sicherheit. Insbesondere blockierte Feuerwehrzufahrten oder zugeparkte Behindertenstellplätze können im Ernstfall schwerwiegende Folgen haben.
Die aktuellen Bußgelder basieren auf dem geltenden Bußgeldkatalog in Deutschland.
Quelle: ADAC
