Das Bundesland Oberösterreich führt ab dem 1. März 2026 ein neues Förderprogramm zur Stärkung erneuerbarer Energien ein. Im Mittelpunkt steht die Nachrüstung bestehender Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) mit modernen Stromspeichern. Für jede Kilowattstunde (kWh) Speicherkapazität werden 150 Euro gewährt.
Mit dieser Maßnahme sollen sowohl der Eigenverbrauch von Solarstrom erhöht als auch die Stabilität des Stromnetzes verbessert werden.
Höhe der Förderung
Die wichtigsten Eckpunkte im Überblick:
- 150 Euro pro kWh Nennkapazität
- Förderung bis maximal 15 kWh Speicherkapazität
- Zuschuss von höchstens 40 Prozent der förderfähigen Bruttoinvestitionskosten
Größere Speicheranlagen sind grundsätzlich möglich, jedoch wird die Förderung auf maximal 15 kWh begrenzt.
Wer ist antragsberechtigt?
Förderfähig sind:
- Privatpersonen
- Gemeinden
- Vereine
Nicht förderfähig sind Unternehmen mit wirtschaftlicher Tätigkeit.
Voraussetzung ist, dass die bestehende PV-Anlage vor dem 1. Jänner 2026 netzgekoppelt wurde. Zudem muss der neue Stromspeicher „systemdienlich“ betrieben werden, das heißt netzstabilisierend und steuerbar.
Welche Systeme werden unterstützt?
Gefördert werden neue stationäre Stromspeicher auf Lithium- oder Natriumionenbasis, die in bestehende PV-Anlagen integriert werden.
Förderfähige Kosten umfassen unter anderem:
- Batteriespeicher inklusive Module
- Batteriemanagementsystem (BMS)
- Elektroinstallationsarbeiten
- Steuer-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen
- Mess- und Kommunikationstechnik
- Inbetriebnahme und Funktionsprüfung
Nicht förderfähig sind:
- Erweiterungen bestehender Speicher
- Gebrauchte oder selbst gebaute Systeme
- Plug-and-Play-Lösungen über Steckdosen
- Blei-Säure-Batterien
- Die Photovoltaikanlage selbst
Technische und rechtliche Anforderungen
Für die Förderung gelten klare technische Standards:
- Empfohlene Speichergröße: rund 1,5 kWh pro kWp installierter PV-Leistung
- Mindestens sieben Jahre Garantie des Batterieherstellers
- Zweckentsprechender Betrieb über mindestens fünf Jahre
- Installation durch ein befugtes Fachunternehmen
- Prüfprotokoll gemäß OVE/ÖNORM E 8001
Eine Kombination mit der bundesweiten EAG-Speicherförderung ist ausgeschlossen.
Ablauf der Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme beim Amt der Oö. Landesregierung. Der Ablauf gliedert sich in vier Schritte:
- Einreichung aller erforderlichen Unterlagen
- Prüfung der Förderfähigkeit
- Berechnung des Förderbetrags
- Auszahlung auf das angegebene Konto
Stichprobenartige Kontrollen sind möglich.
Das Programm tritt am 1. März 2026 in Kraft und läuft bis 31. Dezember 2026 – oder bis die budgetierten Mittel ausgeschöpft sind.
Oberösterreich setzt auf erneuerbare Energien
Nach Angaben des Landes werden bereits 91 Prozent des Stromverbrauchs in Oberösterreich aus erneuerbaren Quellen gedeckt. Auch im Wärmesektor liegt der Anteil klimafreundlicher Energien bei 71 Prozent.
Im vergangenen Jahr wurden rund 15.000 neue PV-Anlagen errichtet, 89 Prozent davon mit Speicherlösung. Mit 220,6 MWh neu installierter Speicherkapazität nimmt Oberösterreich im Bundesländervergleich eine Spitzenposition ein.
Großprojekte wie das geplante Pumpspeicherkraftwerk in Ebensee, das bis zu 120.000 Haushalte versorgen soll, unterstreichen die strategische Ausrichtung auf Speichertechnologien.
Die neue Förderung soll bestehende Anlagenbesitzer motivieren, in moderne Speichersysteme zu investieren und damit einen weiteren Beitrag zur Energiewende zu leisten.
Quelle: Land Oberösterreich
