Angesichts immer heißerer Sommer setzt die Stadt Wien ein starkes Zeichen für mehr Wohnkomfort und Energieeffizienz. Mit einer gezielten Förderung unterstützt die Stadt die nachträgliche Montage von außenliegenden Sonnenschutzanlagen in mehrgeschossigen Wohngebäuden – mit bis zu 1.500 Euro pro Wohnung.
50 Prozent Zuschuss – maximal 1.500 Euro
Gefördert werden 50 Prozent der nachgewiesenen Kosten, jedoch höchstens 1.500 Euro pro Wohneinheit. Die Förderung wird als einmaliger Zuschuss ausbezahlt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht; die Auszahlung erfolgt, solange ausreichend Budgetmittel vorhanden sind.
Wichtig: Die Rechnung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als sechs Monate sein und muss auf die antragstellende Person ausgestellt sein.
Was wird gefördert?
Die Stadt Wien unterstützt die nachträgliche Montage von:
- Außenliegenden Rollläden
- Jalousien (Lamellenbehänge)
- Vertikalen Fassadenmarkisen
Voraussetzung ist, dass die Anlagen an Fenstern oder Balkontüren mit Mehrfachverglasung oder Kastenfenstern angebracht werden. Die Montage muss durch eine Fachfirma erfolgen. Eigenleistungen und reine Materialkosten sind nicht förderfähig.
Bei Fassadenmarkisen ist zusätzlich ein Qualitätsnachweis des Herstellers erforderlich, der bestimmte energetische Mindestwerte gemäß ÖNORM EN ISO 52022 bestätigt.
Wer kann die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind:
- Mieterinnen und Mieter
- Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer
Die Wohnung muss der Hauptwohnsitz der Antragstellerin bzw. des Antragstellers sein.
Gefördert werden ausschließlich mehrstöckige Wohngebäude mit mindestens drei Wohneinheiten – unabhängig davon, ob es sich um einen Gemeindebau, einen geförderten oder frei finanzierten Bau handelt.
Nicht gefördert werden Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser, Kleingartenhäuser oder Geschäftslokale.
Sonderregelungen in Schutzzonen
Befindet sich das Gebäude in einer Schutzzone, ist zusätzlich eine baubehördliche Bewilligung erforderlich. In diesen Fällen muss eine Genehmigung der Baupolizei vorliegen.
Erforderliche Unterlagen im Überblick
Für die Antragstellung werden unter anderem benötigt:
- Rechnung (maximal 6 Monate alt)
- Zustimmungserklärung der Hauseigentümerin/des Hauseigentümers oder der Hausverwaltung (bei Mietwohnungen)
- Grundbuchauszug (bei Eigentumswohnungen)
- Gegebenenfalls Baubewilligung in Schutzzonen
- Qualitätsnachweis bei Fassadenmarkisen
So läuft das Verfahren ab
Der Antrag wird bei der MA 50 (Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten) eingereicht. Nach einer formalen Prüfung erfolgt eine technisch-wirtschaftliche Kontrolle durch die MA 25. Bei positivem Ergebnis wird die Förderung durch die zuständige Buchhaltungsabteilung (MA 6) als Einmalzuschuss überwiesen.
Anträge können online, per E-Mail, per Post oder persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung eingebracht werden.
Ziel: Mehr Wohnqualität und weniger Energieverbrauch
Außenliegende Sonnenschutzsysteme reduzieren die Aufheizung von Innenräumen deutlich und senken damit den Bedarf an energieintensiven Klimageräten. Die Förderung soll dazu beitragen, Wohnungen auch in Hitzeperioden angenehm kühl zu halten und gleichzeitig Energie zu sparen.
Mit dem Zuschuss von bis zu 1.500 Euro pro Wohnung setzt Wien ein klares Signal für nachhaltigen Hitzeschutz im Wohnbau.
