Jedes Jahr holen sich hunderttausende Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Pensionisten in Österreich zu viel bezahlte Lohnsteuer zurück. Doch kleine Unachtsamkeiten beim Steuerausgleich können dazu führen, dass erhebliche Beträge verloren gehen.
Besonders häufig werden Werbungskosten oder andere absetzbare Ausgaben vergessen oder unvollständig angegeben. Dadurch fällt die Rückerstattung niedriger aus als möglich wäre.
Korrektur nachträglich möglich
Wurde bereits ein Steuerbescheid zugestellt, besteht ab Zustellung eine einmonatige Rechtsmittelfrist. Innerhalb dieser Frist können Änderungen oder Ergänzungen eingebracht werden.
Ist der Antrag zwar eingereicht, aber noch nicht bearbeitet, kann eine neue Arbeitnehmerveranlagung mittels Formular L1 und Beilagen eingebracht werden – ohne finanzielle Konsequenzen.
Auch nach Ablauf der einmonatigen Frist besteht grundsätzlich noch eine einjährige Möglichkeit zur Berichtigung. Vorsätzlich falsche Angaben können jedoch zu Geldstrafen führen.
Belege unbedingt aufbewahren
Abgesetzte Ausgaben müssen im jeweiligen Veranlagungsjahr entstanden sein. Rechnungen aus anderen Jahren können nicht berücksichtigt werden. Zudem sind Belege sieben Jahre lang aufzubewahren, da das Finanzamt diese bei Bedarf anfordern kann.
Automatische Veranlagung bringt meist weniger Geld
Ab Juli wird für anspruchsberechtigte Personen automatisch eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt, sofern sie keine eigene Erklärung einreichen. Dabei werden jedoch keine individuellen Sonderausgaben oder Werbungskosten berücksichtigt.
Die durchschnittliche Rückzahlung liegt bei der automatischen Veranlagung bei rund 500 Euro. Wer selbst aktiv wird, erhält im Schnitt deutlich höhere Beträge – oft rund 1.000 Euro.
Die automatische Veranlagung kann bis zu fünf Jahre rückwirkend durch eine manuelle Erklärung ersetzt werden. Laut offiziellen Angaben betrifft das jährlich rund 1,7 Millionen Menschen in Österreich.
