In Österreich startet im Frühjahr 2026 erneut eine Unterstützungsmaßnahme für Familien mit Schulkindern. Ab Mitte März werden zehntausende Schreiben versendet, die über einen 150-Euro-Zuschuss informieren.
Wie aus dem zuständigen Sozialressort verlautet, wird die Initiative „Schulstartplus“ auch heuer fortgeführt. Der Versand der Informationsbriefe ist für März vorgesehen, organisatorische Details befinden sich derzeit in der finalen Abstimmung.
Anspruch für Familien mit Sozialhilfe oder Mindestsicherung
Bezugsberechtigt sind – wie bereits in den vergangenen Jahren – jene Familien, die im Dezember 2025 Mindestsicherung oder Sozialhilfe erhalten haben und schulpflichtige Kinder betreuen. Für jedes anspruchsberechtigte Kind wird ein Gutschein im Wert von 150 Euro ausgestellt.
Im Frühjahr des Vorjahres nutzten rund 52.000 Kinder und Jugendliche diese Unterstützung. Bei der vergleichbaren Herbstaktion „Schulstartklar“ lag die Zahl bei etwa 54.000. Auch 2026 wird mit einer ähnlichen Anzahl an Anspruchsberechtigten gerechnet.
Die Gutscheine können nach Erhalt des Schreibens bis spätestens 30. Juni 2026 aktiviert werden.
Flexible Verwendung des Gutscheins
Inhaltlich bleibt das Modell weitgehend unverändert. Der Frühjahrszuschuss ist deutlich vielseitiger einsetzbar als die Herbstaktion, die sich ausschließlich auf Schulartikel beschränkte. Der 150-Euro-Bonus kann im stationären Handel unter anderem für Lebensmittel, Kleidung und Hygieneprodukte verwendet werden. Nach aktuellem Stand sind hier keine grundlegenden Einschränkungen geplant.
Digitale Bezahlkarte geplant
Neu ist jedoch eine mögliche technische Erweiterung. Laut Informationen der offiziellen Plattform könnte der Gutschein erstmals zusätzlich in Form einer digitalen Bezahlkarte bereitgestellt werden. Diese soll über eine Smartphone-App nutzbar sein.
Mit dem im Schreiben enthaltenen Code kann die Karte bis 30. Juni 2026 aktiviert werden. Die Gültigkeit ist bis 31. Dezember 2026 vorgesehen. Nicht genutztes Guthaben verfällt nach diesem Zeitpunkt.
Nach Angaben des Ministeriums sollen alle Anspruchsberechtigten ihre Schreiben spätestens bis Mitte April erhalten. Der Versand erfolgt je nach Bundesland entweder direkt über das Sozialministerium oder über die jeweilige Landesbehörde.
Schulstartgeld bleibt unverändert
Keine Änderungen gibt es beim Schulstartgeld. Wie im Vorjahr beträgt die Unterstützung weiterhin 121,40 Euro pro Kind im Alter zwischen sechs und 15 Jahren. Die Auszahlung erfolgt im August gemeinsam mit der Familienbeihilfe.
