Beim Auffahren auf die Autobahn kommt es immer wieder zu Unsicherheiten: Muss der Verkehr auf der rechten Spur Platz machen? Darf der durchgehende Verkehr die Spur wechseln? Und wer trägt im Zweifel die Verantwortung? In Deutschland ist die rechtliche Lage eindeutig geregelt.
Einfädeln bleibt Aufgabe des Auffahrenden
Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt: Wer von einer Beschleunigungsspur auf die Autobahn einfährt, ist wartepflichtig. Das bedeutet, der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat grundsätzlich Vorrang. Der auffahrende Fahrer muss seine Geschwindigkeit anpassen und sich so einordnen, dass es zu keiner Gefährdung anderer kommt.
Ein automatisches „Recht auf Einfädeln“ gibt es nicht. Vielmehr ist es Aufgabe des Einfahrenden, eine geeignete Lücke zu finden.
Müssen andere Fahrzeuge die Spur wechseln?
Ein häufiger Irrtum ist, dass Fahrzeuge auf der rechten Fahrspur verpflichtet seien, nach links zu wechseln, um das Auffahren zu erleichtern. Das ist rechtlich nicht vorgeschrieben. Ein Spurwechsel auf der durchgehenden Fahrbahn darf nur erfolgen, wenn keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer besteht.
Das bedeutet: Wer auf die linke Spur wechselt, muss sicherstellen, dass der nachfolgende Verkehr nicht behindert oder gefährdet wird. Besonders bei dichtem Verkehr kann ein unüberlegter Spurwechsel selbst zum Unfallrisiko werden.
Rechtzeitig blinken ist Pflicht
Sowohl beim Einfahren als auch beim Spurwechsel gilt: Der Fahrtrichtungsanzeiger muss rechtzeitig gesetzt werden. Das Blinken dient der Kommunikation mit anderen Verkehrsteilnehmern und verschafft allen Beteiligten mehr Reaktionszeit.
Kein abruptes Bremsen
Ebenso unzulässig ist es, auf der durchgehenden Fahrbahn plötzlich stark abzubremsen, nur um einem Einfahrenden das Einordnen zu ermöglichen. Dadurch kann es zu gefährlichen Auffahrunfällen kommen. Jeder Fahrer ist verpflichtet, den Verkehrsfluss möglichst wenig zu beeinträchtigen.
Haftungsfragen bei Unfällen
Kommt es beim Einfädeln zu einem Unfall, liegt die Hauptverantwortung in der Regel beim Auffahrenden. Gerichte gehen häufig davon aus, dass dieser seine Wartepflicht verletzt hat. Allerdings wird jeder Fall individuell geprüft – etwa wenn ein anderes Fahrzeug plötzlich und ohne ersichtlichen Grund die Spur gewechselt hat.
Fazit
In Deutschland bleibt das Einfädeln auf die Autobahn grundsätzlich Sache des Auffahrenden. Der durchgehende Verkehr ist nicht verpflichtet, die Spur zu wechseln. Rücksichtnahme und vorausschauendes Fahren sind jedoch auf beiden Seiten entscheidend, um gefährliche Situationen zu vermeiden.
Wie handhaben Sie es beim Auffahren auf die Autobahn? Wechseln Sie die Spur, wenn möglich, oder bleiben Sie auf Ihrer Fahrbahn? Diskutieren Sie mit.
