In Deutschland verstärken die Behörden mit Beginn der kalten Jahreszeit ihre Kontrollen im Straßenverkehr. Schnee, Eis und schlechte Sichtverhältnisse erhöhen nicht nur das Unfallrisiko, sondern führen bei Verstößen auch schnell zu Bußgeldern. Autofahrer sollten daher die geltenden Wintervorschriften genau kennen.
Überblick: Diese Winterverstöße werden bestraft
-Fahren mit nur teilweise freigekratzter Windschutzscheibe („Guckloch“): 10 Euro
-Motor unnötig laufen lassen: 80 Euro
-Keine ausreichende Beleuchtung: 20 Euro
-Schnee auf Motorhaube und Autodach: 25 Euro
-Keine Winterreifen bei Schnee und Eis: 60 Euro und 1 Punkt
-Zu schnelles Fahren bei schlechter Sicht: 100 Euro und 1 Punkt
Das unnötige Laufenlassen des Motors im Stand ist verboten. Wer sein Fahrzeug zum Aufwärmen längere Zeit im Leerlauf laufen lässt, muss mit einer Geldstrafe von 80 Euro rechnen. Neben dem Umweltschutz steht hier auch die Lärmbelastung im Fokus.
Auch eine unzureichende Beleuchtung kann teuer werden. Gerade im Winter, wenn es früh dunkel wird oder Nebel die Sicht einschränkt, ist eine funktionierende Fahrzeugbeleuchtung Pflicht. Bei Verstößen droht eine Strafe von 20 Euro.
Schnee und Eis auf Motorhaube oder Fahrzeugdach stellen eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar. Während der Fahrt können sich Eisplatten lösen und nachfolgende Fahrzeuge beschädigen. Wer sein Auto nicht vollständig von Schnee befreit, riskiert ein Bußgeld von 25 Euro.
Bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen sind Winterreifen gesetzlich vorgeschrieben. Wer bei Schnee oder Eis ohne entsprechende Bereifung unterwegs ist, muss mit 60 Euro Bußgeld und einem Punkt im Register rechnen. Kommt es dadurch zu einer Behinderung oder Gefährdung, können die Strafen deutlich höher ausfallen.
Auch die Geschwindigkeit muss den Witterungsverhältnissen angepasst werden. Zu schnelles Fahren bei schlechter Sicht oder glatter Fahrbahn wird mit 100 Euro und einem Punkt geahndet.
Ein weiterer häufiger Verstoß ist das Fahren mit nur teilweise freigekratzter Windschutzscheibe. Wer lediglich ein kleines „Guckloch“ freimacht und die Sicht stark eingeschränkt bleibt, zahlt 10 Euro Bußgeld.
Experten empfehlen, vor jeder Fahrt das Fahrzeug gründlich von Schnee und Eis zu befreien, die Beleuchtung zu überprüfen und stets mit angepasster Geschwindigkeit zu fahren. So lassen sich nicht nur Bußgelder vermeiden, sondern auch Unfälle verhindern.
