In Deutschland zählt das Überfahren einer roten Ampel zu den schwerwiegendsten Verkehrsverstößen im Straßenverkehr. Rotlichtverstöße gefährden nicht nur den eigenen Fahrer, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer erheblich. Je nach Dauer der Rotphase und Art des Fahrzeugs unterscheiden sich die Bußgelder deutlich.
Die Behörden unterscheiden grundsätzlich zwischen einem sogenannten „einfachen Verstoß“ und einem „qualifizierten Verstoß“. Ein einfacher Verstoß liegt vor, wenn die Ampel maximal eine Sekunde rot war. Als qualifizierter Verstoß gilt es, wenn die Ampel länger als eine Sekunde rot war – hier fallen die Strafen deutlich höher aus.
Fahrrad und E-Scooter
Auch Radfahrer und Nutzer von E-Scootern müssen sich an die Ampelregeln halten.
- Einfacher Rotlichtverstoß: 60 Euro Bußgeld, 1 Punkt
- Qualifizierter Rotlichtverstoß: 100 Euro Bußgeld, 1 Punkt
Gerade in Innenstädten wird verstärkt kontrolliert, da hier häufig Konflikte mit Fußgängern entstehen.
Kraftfahrzeuge
Für Autofahrer und Motorradfahrer gelten strengere Sanktionen.
- Einfacher Rotlichtverstoß: 90 Euro Bußgeld, 1 Punkt
- Qualifizierter Rotlichtverstoß: 200 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Kommt es zusätzlich zu einer Gefährdung oder Sachbeschädigung, können die Strafen weiter steigen.
Fußgänger
Auch Fußgänger müssen mit Konsequenzen rechnen.
- Rotlichtverstoß: 5 Euro Bußgeld
Zwar fällt das Bußgeld vergleichsweise gering aus, dennoch stellt das Überqueren bei Rot ein Sicherheitsrisiko dar.
Warum Rotlichtverstöße besonders ernst genommen werden
Rotlichtverstöße gehören zu den häufigsten Ursachen schwerer Kreuzungsunfälle. Insbesondere qualifizierte Verstöße führen oft zu seitlichen Zusammenstößen, die schwere Verletzungen zur Folge haben können. Aus diesem Grund sehen die Bußgeldkataloge hier empfindliche Strafen vor.
Verkehrsexperten raten, an Kreuzungen besonders aufmerksam zu sein und Gelbphasen nicht auszunutzen. Wer rechtzeitig abbremst, schützt nicht nur sich selbst, sondern vermeidet auch hohe Bußgelder und Punkte im Fahreignungsregister.
