In Deutschland gelten weiterhin feste Gebühren für die Ausstellung des Personalausweises. Die Kosten richten sich nach dem Alter der antragstellenden Person, der Art des Antrags sowie nach dem Ort und Zeitpunkt der Beantragung.
Gebühren für den Personalausweis
- Für Personen unter 24 Jahren: 27,60 Euro
- Für Personen ab 24 Jahren: 46 Euro
Für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises oder eines Ersatz-Personalausweises (z. B. bei Verlust) wird eine Gebühr von 10 Euro erhoben. Wird zusätzlich zum regulären Ausweis ein vorläufiger Ausweis beantragt, fällt diese Gebühr zusätzlich an.
Wann fallen Zusatzkosten an?
In bestimmten Fällen müssen Antragsteller mit Zusatzgebühren rechnen. Dazu zählen unter anderem:
- Beantragung außerhalb der behördlichen Öffnungszeiten
- Durchführung des Antrags bei einer nicht zuständigen Behörde
In diesen Fällen erhöht sich die Gebühr um 13 Euro.
Wer seinen Antrag aus dem Ausland stellt oder den Personalausweis über eine deutsche Auslandsvertretung (Konsulat oder Botschaft) beantragt, muss mit deutlich höheren Zusatzkosten rechnen. Je nach Fall können 30 bis 43 Euro zusätzlich anfallen.
Kosten für Foto und Übergabe
Wird das biometrische Passfoto direkt von der Ausweisbehörde erstellt, werden 6 Euro berechnet.
Für besondere Übergabeformen können weitere 15 Euro hinzukommen.
Welche Leistungen sind kostenlos?
Die Änderung der Adresse auf dem Personalausweis ist gebührenfrei.
Gebührenermäßigung möglich
Personen in einer finanziell schwierigen Lage können unter Umständen eine Ermäßigung oder Befreiung von den Gebühren beantragen. Eine solche Entscheidung erfolgt jedoch nicht automatisch und wird individuell geprüft.
