Am Landesgericht Innsbruck ist ein aufsehenerregender Prozess um den Tod eines dreijährigen Kindes mit einem Urteil zu Ende gegangen. Die Eltern des Buben wurden wegen Mordes, Quälens und Freiheitsentziehung jeweils zu lebenslanger Haft verurteilt. Zusätzlich ordnete das Gericht bei der Mutter eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum an.
Nach den Feststellungen des Gerichts wurde das Kind über einen längeren Zeitraum hinweg schwer misshandelt und vernachlässigt. Die Misshandlungen führten schließlich zum Tod des Buben. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass beide Angeklagten sich der Tragweite ihres Handelns bewusst waren.
Die Staatsanwaltschaft sprach im Verfahren von gezielter Gewalt und einer fortgesetzten Qual des Kindes. Das Leid des Buben sei über Monate hinweg ignoriert worden, obwohl beide Elternteile die Möglichkeit gehabt hätten einzugreifen. Das Gericht folgte dieser Einschätzung.
Unterschiedliche Beurteilung der Eltern
Eine gerichtlich bestellte Sachverständige erläuterte, warum trotz gleicher Schuld unterschiedliche Maßnahmen verhängt wurden. Während bei beiden Elternteilen volle Schuldfähigkeit festgestellt wurde, ergab das psychiatrische Gutachten bei der Mutter eine schwere und anhaltende psychische Störung. Von ihr gehe auch künftig eine Gefahr aus, weshalb eine zusätzliche Unterbringung angeordnet wurde.
Beim Vater sah die Gutachterin hingegen keine vergleichbare Gefährdung für die Zukunft. Er habe zwar aktiv an den Taten mitgewirkt, jedoch keine eigenständige ideologische oder psychische Dynamik entwickelt.
Einstimmige Entscheidung
Die acht Geschworenen kamen in allen entscheidenden Punkten einstimmig zu einem Schuldspruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Vater wird seine Strafe im regulären Strafvollzug verbüßen.
