In den Jahren 2025 und 2026 stellt Österreich gemeinsam mit seinen Bundesländern zahlreiche soziale Unterstützungs- und Förderprogramme für Haushalte mit niedrigem Einkommen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Familien, Schüler sowie pflegende Angehörige zur Verfügung. Die Hilfen reichen von Heizkosten- und Energiezuschüssen über Pendlerbeihilfen bis hin zu Pflege- und Reparaturförderungen.
Nachfolgend ein vollständiger Überblick über die derzeit geltenden Unterstützungen in Österreich und den Bundesländern:
Österreichweite Förderungen
Handwerkerbonus – bis zu 1.500 Euro
Der Handwerkerbonus richtet sich an Privathaushalte und unterstützt Ausgaben für Reparatur-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten.
Der Zuschuss beträgt bis zu 1.500 Euro bzw. 20 Prozent der Kosten bis maximal 7.500 Euro.
Antragsfrist: 1. März 2025 bis 28. Februar 2026
Die Antragstellung erfolgt online unter handwerkerbonus.gv.at unter Vorlage der Rechnungen.
Schulsportwochen-Förderung – 100 Euro
Kinder aus einkommensschwachen Haushalten erhalten für die Teilnahme an schulischen Winter- und Sommersportwochen eine Unterstützung von 100 Euro.
Antragsfrist: bis 31. Dezember 2026
Der Nachweis des Bezugs von Sozialleistungen ist erforderlich.
Geräte-Retter-Prämie – bis zu 130 Euro
Die Geräte-Retter-Prämie ersetzt den früheren Reparaturbonus und fördert die Reparatur von elektrischen Haushaltsgeräten.
Der Zuschuss beträgt einmalig bis zu 130 Euro.
Antragsfrist: 12. Januar 2026 bis 31. Dezember 2026
Ziel ist es, Reparaturen zu fördern und sowohl Haushaltskosten als auch Umweltbelastungen zu reduzieren.
Angehörigenbonus (Pflegebonus) – 1.612 Euro
Pflegende Angehörige erhalten ab Jänner 2026 einen Bonus in Höhe von 1.611,60 Euro, ausbezahlt in 12 Monatsraten zu je 134,30 Euro.
Antragsfrist: 1. Jänner 2026 bis 31. Dezember 2026
Voraussetzung ist die Betreuung einer Person mit mindestens Pflegestufe 4 sowie ein monatliches Nettoeinkommen von höchstens 1.711 Euro.
Förderungen in den Bundesländern
Vorarlberg
Heizkostenzuschuss – 330 Euro
Für Haushalte mit niedrigem Einkommen.
Antragsfrist: 13. Oktober 2025 bis 13. Februar 2026
Die Auszahlung erfolgt über die Gemeinden.
Steiermark
Heizkostenzuschuss – 340 Euro
Antragsfrist: 16. Oktober 2025 bis 27. Februar 2026
Die Einkommensgrenzen richten sich nach der Haushaltsgröße.
Pendlerbeihilfe – bis zu 389 Euro
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Hauptwohnsitz in der Steiermark.
Antragsfrist: 1. Jänner 2026 bis 31. Dezember 2026
Einkommensgrenze: maximal 35.000 Euro Jahresbrutto.
Oberösterreich
Pendlerhilfe – 421 Euro
Für Berufspendler mit einer einfachen Wegstrecke von mindestens 25 Kilometern.
Antragsfrist: 1. März 2025 bis 28. Februar 2026
Einkommensgrenze: 35.000 Euro jährlich.
Niederösterreich
Heizkostenzuschuss – 150 Euro (einmalig)
Antragsfrist: 22. Oktober 2025 bis 31. März 2026
Anspruch haben unter anderem Mindestpensionistinnen und -pensionisten sowie Bezieher von Arbeitslosenleistungen.
Pflege- und Betreuungsscheck – 1.000 Euro
Für pflegebedürftige Personen und pflegende Angehörige.
Antragsfrist: 1. Jänner 2026 bis 31. Dezember 2026
Voraussetzung ist die Inanspruchnahme einer verpflichtenden Pflegeberatung.
Salzburg
Heizkostenzuschuss – 250 Euro
Antragsfrist: 1. Jänner 2026 bis 30. September 2026
Die Einkommensgrenzen sind abhängig von der Haushaltsgröße.
Energie-100er – 100 Euro Zusatzleistung
Zusätzliche Unterstützung für Bezieherinnen und Bezieher des Salzburger Heizkostenzuschusses mit Wohnsitz in der Stadt Salzburg.
Antragsfrist: 1. Jänner 2026 bis 30. September 2026
Kärnten
Fahrtkostenzuschuss – bis zu 825 Euro
Für Pendlerinnen und Pendler, abhängig von der Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsort.
Antragsfrist: 31. Jänner 2026 bis 31. Oktober 2026
Einkommensgrenze: 35.000 Euro Jahresbrutto.
Hinweis
Die meisten Förderungen können online beantragt werden. Einkommensgrenzen, Wohnsitzvoraussetzungen und weitere Bedingungen unterscheiden sich je nach Bundesland. Es wird empfohlen, die jeweiligen Fristen einzuhalten und die offiziellen Informationsseiten der Länder zu konsultieren.
