Im österreichischen Bundesland Steiermark ist für die Wintersaison 2025/26 der Heizkostenzuschuss in Höhe von 340 Euro wieder in Kraft getreten. Die Steiermärkische Landesregierung hat diese Unterstützung mit Beschluss vom 16. Oktober 2025 genehmigt. Die Förderung soll tausenden Haushalten eine wichtige Entlastung angesichts der steigenden Heizkosten bieten.
In vielen österreichischen Bundesländern wurden in den vergangenen Wochen zusätzliche Unterstützungen eingeführt, um die hohen Heizkosten abzufedern. Zum Beispiel:
- in Vorarlberg bis zu 250 Euro,
- in Kärnten bis zu 180 Euro,
- in Oberösterreich 200 Euro.
Die Anträge für den Heizkostenzuschuss in der Steiermark können im Zeitraum vom 16. Oktober 2025 bis 27. Februar 2026 gestellt werden. Die Bürgerinnen und Bürger können ihre Anträge bei den Gemeindeämtern der jeweiligen Wohnsitzgemeinden, in den Stadtämtern sowie in den Servicezentren und Servicestellen der Stadt Graz einreichen.
Auch in diesem Jahr wurden die Einkommensobergrenzen entsprechend den EU-SILC-Standards angepasst. Diese betragen:
- für Ein-Personen-Haushalte: 1.661 Euro,
- für Haushaltsgemeinschaften: 2.492 Euro,
- zusätzlich 498 Euro für jedes im Haushalt lebende Kind, das Familienbeihilfe bezieht.
Das monatliche Einkommen wird wie folgt berechnet: Jahresnettoeinkommen (inklusive 13. und 14. Monatsgehalt) geteilt durch 12.
Die zuständigen Stellen betonen, dass Antragsteller ihre Einkommensdaten vollständig und korrekt angeben müssen. Die detaillierten Regelungen sind in den Richtlinien für den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark festgelegt.
Bei Fragen können sich Bürgerinnen und Bürger an den Sozialservice des Landes Steiermark wenden – per E-Mail oder über die kostenlose Hotline 0800 20 10 10.
