Für Arbeiten im Jahr 2025 gilt der Handwerkerbonus (Handwerkerbonus 2025), der Arbeitsleistungen wie Dach-, Fassaden-, Maler-, Installations-, Tischler-, Garten- und Wintergartenarbeiten umfasst. Anträge können ab dem 1. März 2025 gestellt werden und sind spätestens bis zum 28. Februar 2026 möglich. Die Förderung kann nur von volljährigen Personen beantragt werden, die für ihr eigenes privates Wohnobjekt Unterstützung wünschen.
Wer kann den Handwerkerbonus beantragen?
- Volljährige Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Österreich
- Der Antrag gilt ausschließlich für das eigene Wohnobjekt
- Pro Wohneinheit kann nur ein Antrag pro Jahr gestellt werden
- Die Arbeitskosten müssen mindestens 250 Euro netto pro End- oder Teilrechnung betragen (ohne Umsatzsteuer)
Förderfähige Leistungen
- Dach- und Fassadenarbeiten, Spenglerarbeiten, Fensteraustausch, Bodenbelag, Wandtapeten, Malerarbeiten
- Installationsarbeiten wie Elektro, Sanitär, Heizung, Klima (ohne Neubau von fossilen Heizsystemen)
- Tischlerarbeiten, z. B. Einbaumöbel, Einbauküchen, maßgefertigte Möbel
- Neuanlage von Wintergärten oder Terrassenüberdachungen
- Verglasungen von Loggien
- Infrastrukturarbeiten am Wohnobjekt (Kanal, Brunnen, Wasserleitungen usw.)
- Dach- oder Fassadenbegrünung
- Gartengestaltung, Teich- und Poolbau oder Renovierung
Nicht förderfähige Leistungen
- Material- und Entsorgungskosten
- Planungs- und Beratungskosten
- Gesetzlich vorgeschriebene Wartungsarbeiten (z. B. Rauchfangkehrer)
- Arbeitsleistungen von Firmen ohne GISA-Registrierung
- Routinemäßige Gartenpflege (Rasenmähen, Heckenschnitt, Schädlingsbekämpfung)
- Barzahlungen oder nicht belegte Zahlungen
- Bereits durch Versicherungen oder öffentliche Stellen geförderte Arbeiten
Ökologischer Bonus – Nachhaltigkeitsbonus
- Hybridfahrzeuge: +15 % Bonus
- Elektrofahrzeuge (batteriebetrieben): +30 % Bonus
- Voraussetzung: Zulassungsbescheinigung mit Zulassungsdatum, Name des Antragstellers und Antriebsart
Einkommensgrenze 2024
- Maximal 35.000 Euro pro Jahr
- Für jedes Kind, für das Familienbeihilfe oder Unterhalt gezahlt wird, +3.500 Euro
- Einkommen inklusive: Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Pension, Krankengeld, Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld
- Einkommen exklusive: Familienbeihilfe, Pflegegeld, sonstige Sozialleistungen
Einreichung und Auszahlung
- Anträge bevorzugt online unter: www.handwerkerbonus.gv.at
- Alternativ PDF ausfüllen, unterschreiben und per Post oder E-Mail einreichen
- Anträge werden nach Eingangsreihenfolge bearbeitet; kein Rechtsanspruch auf Gewährung
- Arbeitsleistungen auf der Rechnung separat ausweisen, Datum und Ort angeben
- Pauschalbeträge nur zulässig, wenn sie ausschließlich Arbeitskosten enthalten
Kontrolle und Kombination
- Anträge werden auf Plausibilität geprüft; Stichprobenkontrollen möglich
- Handwerkerbonus-Leistungen können nicht mit anderen Bundes- oder Landesförderungen kombiniert werden
- Ausnahme: geförderte Kredite oder Zinszuschüsse
Budget und Laufzeit
- Gesamtbudget für 2024 und 2025: 300 Millionen Euro
- Förderung gültig bis 31. Dezember 2025
