Die OÖ Pendlerhilfe (Fernpendelbeihilfe) ist eine Förderung des Landes Oberösterreich für Fernpendlerinnen und Fernpendler. Sie beträgt bis zu 421 Euro pro Jahr (für das Pendeljahr 2024 bei einer einfachen Entfernung von 75 km oder mehr) und wird rückwirkend beantragt.
Voraussetzungen für den Anspruch
Die Förderung kann beantragt werden, wenn:
- der Hauptwohnsitz in Oberösterreich liegt
- die einfache Wegstrecke zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitsort mindestens 25 Kilometer beträgt
- das Jahreseinkommen maximal 35.000 Euro beträgt
Höhe der OÖ Pendlerhilfe (nach Entfernung)
- 25 – 49 km: 218 Euro
- 50 – 74 km: 306 Euro
- 75 km und mehr: 421 Euro
Antragsfrist
Anträge für das Pendeljahr 2024 können im Zeitraum
1. März 2025 bis 28. Februar 2026
über die offizielle Website des Landes Oberösterreich gestellt werden.
Einkommensgrenze
Das jährliche Bruttoeinkommen darf 35.000 Euro nicht überschreiten.
Für jedes im Haushalt lebende Kind erhöht sich diese Grenze um 3.500 Euro.
Erhöhung ab 2026
Für das Pendeljahr 2025 (Antragstellung ab 1. März 2026) wird die Pendlerhilfe erhöht.
Beispiel: Für 75 km und mehr steigt die Förderung auf 442 Euro.
Allgemeine Anspruchsvoraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Oberösterreich
- regelmäßiges Pendeln (täglich oder wöchentlich)
- kein Anspruch in Monaten mit überwiegender Homeoffice-Tätigkeit
- Lehrlinge und Praktikanten sind ebenfalls anspruchsberechtigt – auch bei kostenloser Fahrkarte
OÖ Fernpendelbeihilfe
Gefördert werden Personen, die regelmäßig direkt vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsort und zurück pendeln.
⚠ Wichtige Fristen
- Pendeljahr 2024: Antrag möglich bis 28. Februar 2026
- Pendeljahr 2025: Antragstellung erst ab 1. März 2026 möglich
Anträge für 2025, die vor dem 1. März 2026 gestellt werden, sind ungültig.
Wer ist anspruchsberechtigt?
Förderfähig sind Personen, die:
- regelmäßig direkt vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsort pendeln
- deren einfache Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsgemeinde mindestens 25 km beträgt
Die Entfernung wird ausschließlich anhand der offiziellen Straßendatenbank der OÖ Landesregierung als mittlere Straßenkilometer zwischen den Gemeinden berechnet.
Antragstellung
Der Antrag ist jeweils im Folgejahr ab 1. März einzureichen bei:
Amt der Oö. Landesregierung
Landhausplatz 1
4021 Linz
Letzte Einreichfrist: 28. Februar des Folgejahres (29. Februar in Schaltjahren)
Beispiel:
Pendeljahr 2024 → Antrag: 1. März 2025 bis 28. Februar 2026
Verspätete Anträge werden nicht berücksichtigt. Maßgeblich ist das elektronische Einreichdatum oder der Eingangsstempel der Landesregierung.
Berechnung der Beihilfe
Die Förderung wird berechnet:
- nach Entfernung
- nach der Anzahl der anerkannten Pendelmonate
Bei mehreren Arbeitsorten pro Monat zählt der Arbeitsort, zu dem am häufigsten gependelt wurde.
Monate mit überwiegendem Homeoffice werden nicht angerechnet.
Bei 12 anrechenbaren Monaten gelten für das Pendeljahr 2024 folgende Beträge:
| Entfernung | Betrag |
|---|---|
| 25 – 49 km | 218 € |
| 50 – 74 km | 306 € |
| 75 km + | 421 € |
Nachhaltigkeitsbonus
Zusätzlich gewährt das Land Oberösterreich einen Öko-Bonus:
- Hybridfahrzeuge: +15 %
- Elektrofahrzeuge (batteriebetrieben): +30 %
Voraussetzung: Vorlage der Zulassungsbescheinigung mit
- Zulassungsdatum
- Name der antragstellenden Person
- Antriebsart
Einkommensgrenze 2024
Maximal 35.000 Euro pro Jahr
- 3.500 Euro pro Kind, für das Familienbeihilfe oder Unterhalt bezogen wird
Einkommensermittlung
Arbeitnehmer:
Steuerpflichtige Bezüge laut Jahreslohnzettel oder Einkommensteuerbescheid
Selbstständige / Grenzgänger / Mehrfachbezüge:
Gesamtbetrag der Einkünfte laut Steuerbescheid + Werbungskosten (mit Ausnahmen)
Zusätzlich zum Einkommen zählen:
- Arbeitslosengeld
- Notstandshilfe
- Pension
- Krankengeld
- Wochengeld
- Kinderbetreuungsgeld
Nicht zum Einkommen zählen:
- Familienbeihilfe
- Pflegegeld
- sonstige Sozialbeihilfen
Einreichung
Der Antrag ist bevorzugt online bei der Direktion Finanzen des Landes Oberösterreich einzureichen.
Alternativ kann ein PDF-Formular ausgefüllt, unterschrieben und per Post oder E-Mail übermittelt werden.
