Die Europäische Union führt neue Regeln für Bargeldzahlungen ein, um Geldwäsche und Terrorfinanzierung stärker zu bekämpfen. Ab 10. Juli 2027 gilt in der gesamten EU eine neue Obergrenze für Bargeldzahlungen im Geschäftsverkehr.
Grundlage ist die EU-Verordnung (EU) 2024/1624. Nach dieser Regel dürfen Unternehmen und Selbstständige Zahlungen über 10.000 Euro künftig nicht mehr in bar abwickeln. Beträge über dieser Grenze müssen über nachvollziehbare Zahlungswege wie Überweisungen oder andere elektronische Zahlungsmethoden erfolgen.
Die neue Regel gilt sowohl für Zahlungen von Unternehmen an andere Firmen als auch für Bargeldzahlungen, die Unternehmen von Kunden entgegennehmen. Damit betrifft die Vorschrift ausschließlich geschäftliche Transaktionen.
Identitätskontrolle ab 3.000 Euro
Neben der Obergrenze führt die EU auch eine zusätzliche Kontrollschwelle ein. Bei Bargeldzahlungen ab 3.000 Euro müssen gewerbliche Verkäufer künftig die Identität des Kunden feststellen und dokumentieren.
Mit dieser Maßnahme sollen größere Bargeldbewegungen besser nachvollziehbar gemacht und verdächtige Finanztransaktionen schneller erkannt werden.
Keine Änderungen für Privatpersonen
Für Privatpersonen ändert sich durch die neue EU-Regel nichts. Wenn zwei Privatpersonen miteinander handeln – etwa beim Verkauf eines Autos oder anderer wertvoller Gegenstände – dürfen weiterhin auch Beträge über 10.000 Euro bar bezahlt werden.
Auch das Besitzen größerer Bargeldsummen, das Abheben hoher Beträge von der Bank oder das Einzahlen von Bargeld auf ein Konto bleibt weiterhin erlaubt. Die EU-Regel zielt ausschließlich auf den Geschäftsverkehr ab.
EU-weite Regelung mit nationalen Spielräumen
Die neue Verordnung gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und die Niederlande. In einigen dieser Länder bestehen bereits heute Bargeldobergrenzen, während andere Staaten bislang keine allgemeinen Grenzen im Geschäftsverkehr hatten.
Die EU legt mit 10.000 Euro jedoch nur eine Höchstgrenze fest. Einzelne Mitgliedstaaten dürfen strengere Regeln einführen und niedrigere Limits festlegen, wenn sie dies für notwendig halten.
Auch Österreich betroffen
In Österreich gibt es derzeit noch keine allgemeine Obergrenze für Bargeldzahlungen im Geschäftsverkehr. Da EU-Verordnungen jedoch direkt gelten, wird auch Österreich ab Juli 2027 von der neuen 10.000-Euro-Grenze betroffen sein.
Bislang wurden von der österreichischen Regierung keine zusätzlichen Verschärfungen oder Sonderregelungen angekündigt.
