Viele Fahranfänger wissen nicht, dass sich die Probezeit in Deutschland bei bestimmten Verkehrsverstößen deutlich verlängern kann. Wer in der Probezeit gegen Verkehrsregeln verstößt, muss mit empfindlichen Konsequenzen rechnen. Je nach Schwere des Verstoßes kann sich die reguläre zweijährige Probezeit sogar auf insgesamt vier Jahre ausdehnen.
Entscheidend ist dabei, ob es sich um einen sogenannten A-Verstoß (schwerwiegender Verstoß) oder einen B-Verstoß (weniger schwerwiegender Verstoß) handelt.
Wie lange dauert die Probezeit in Deutschland?
In Deutschland beträgt die Probezeit für Fahranfänger grundsätzlich zwei Jahre. Sie beginnt mit der Erteilung der Fahrerlaubnis. Ziel der Probezeit ist es, neue Fahrer besonders für sicheres und verantwortungsvolles Verhalten im Straßenverkehr zu sensibilisieren.
Kommt es jedoch zu bestimmten Regelverstößen, verlängert sich die Probezeit automatisch um weitere zwei Jahre – auf insgesamt vier Jahre.
A-Verstöße: Schwerwiegende Regelverstöße
Ein einziger A-Verstoß reicht aus, um die Probezeit zu verlängern. Zusätzlich wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtend angeordnet.
Zu den A-Verstößen zählen unter anderem:
- Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h
- Rotlichtverstoß
- Abstandsverstoß
- Handy am Steuer
- Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
- Trunkenheit am Steuer
Bereits beim ersten A-Verstoß drohen:
- Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre
- Verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar
- Bußgeld
- Punkte in Flensburg
B-Verstöße: Weniger schwerwiegende Verstöße
B-Verstöße gelten als weniger gravierend, können aber ebenfalls Konsequenzen haben – insbesondere bei Wiederholung.
Typische B-Verstöße sind:
- Fahren mit abgefahrenen Reifen
- Nicht ausreichend gesicherte Ladung
- Parken auf der Autobahn
- Technische Mängel am Fahrzeug
Zwei B-Verstöße wirken wie ein A-Verstoß. Das bedeutet: Auch hier wird die Probezeit verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet.
Welche Stufen der Konsequenzen gibt es?
Die Maßnahmen in der Probezeit erfolgen stufenweise:
Erste Stufe
- Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre
- Anordnung eines Aufbauseminars
Zweite Stufe
Bei einem weiteren A-Verstoß oder zwei weiteren B-Verstößen:
- Schriftliche Verwarnung
- Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung
Dritte Stufe
Bei erneutem schweren Verstoß:
- Entzug der Fahrerlaubnis
Punkte in Flensburg und Bußgelder
Neben der Verlängerung der Probezeit drohen auch klassische Sanktionen wie Bußgelder und Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg. Bereits kleinere Verstöße können so schnell weitreichende Folgen haben.
Warum die Probezeit so streng geregelt ist
Statistiken zeigen, dass junge Fahrer häufiger in Unfälle verwickelt sind als erfahrene Verkehrsteilnehmer. Die strengeren Regeln in der Probezeit sollen das Risiko reduzieren und zu einem verantwortungsvollen Fahrverhalten beitragen.
Fazit
In Deutschland kann sich die Probezeit bei Verstößen auf insgesamt vier Jahre verlängern. Besonders A-Verstöße haben weitreichende Konsequenzen. Fahranfänger sollten sich daher der möglichen Folgen bewusst sein und Verkehrsregeln strikt einhalten.
