Seit dem 1. Januar 2023 ist das Bürgergeld in Deutschland in Kraft und hat das frühere Arbeitslosengeld II, besser bekannt als Hartz 4, abgelöst. Ziel der Reform war es, den sozialen Schutz bei Arbeitslosigkeit zu stärken. Mit der Einführung wurden unter anderem Vermögensfreibeträge ausgeweitet, Wohnkosten länger vollständig übernommen und Fördermaßnahmen – insbesondere im Bereich der beruflichen Weiterbildung – deutlich verbessert. Zusätzlich wurde ein sogenanntes Weiterbildungsgeld eingeführt, um Qualifizierungsmaßnahmen attraktiver zu machen.
Das Bürgergeld stellt die Grundsicherung für erwerbsfähige Personen dar, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Anspruchsberechtigte werden als „leistungsberechtigt“ bezeichnet, tatsächliche Bezieher als „Leistungsempfänger“.
Nicht nur Arbeitslose betroffen
Entgegen einer weit verbreiteten Annahme sind die meisten Leistungsberechtigten nicht arbeitslos. Viele stehen dem Arbeitsmarkt aus unterschiedlichen Gründen nicht zur Verfügung. Dazu zählen unter anderem:
- Kindererziehung
- Pflege von Angehörigen
- Schul- oder Ausbildungsbesuch
- gesundheitliche Einschränkungen
Darüber hinaus gibt es Erwerbstätige mit geringem Einkommen, die ergänzend Bürgergeld beziehen. Diese sogenannten „Aufstocker“ erhalten Unterstützung, weil ihr Lohn – insbesondere bei Familien mit Kindern – nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt vollständig zu sichern.
Regelsätze bleiben 2026 unverändert
Die Regelsätze wurden zuletzt zum 1. Januar 2024 erhöht. Trotz weiter steigender Verbraucherpreise erfolgte zum 1. Januar 2025 keine Anpassung. Auch im Jahr 2026 bleiben die Beträge unverändert. Damit sinkt die reale Kaufkraft der Leistungen.
Die gültigen Regelsätze für 2026 lauten:
- Alleinstehende und Alleinerziehende: 563 Euro
- Paare (je Partner): 506 Euro
- 18–24-Jährige im Haushalt der Eltern: 451 Euro
- 14–17-Jährige: 471 Euro
- 6–13-Jährige: 390 Euro
- Kinder bis 5 Jahre: 357 Euro
Weitere Leistungen zusätzlich zum Regelsatz
Neben dem monatlichen Grundbetrag umfasst das Bürgergeld weitere Leistungen. Dazu gehören:
- Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung (innerhalb festgelegter Angemessenheitsgrenzen)
- Beiträge zur Krankenversicherung
- Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder
Reform steht erneut vor Veränderungen
Die Bundesregierung plant jedoch, Teile der bisherigen Bürgergeld-Reform wieder zu verändern. Unter dem Titel „Neue Grundsicherung“ sollen Mitwirkungspflichten verschärft und Sanktionsmöglichkeiten ausgeweitet werden. Die Umsetzung wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2026 erwartet.
Angesichts steigender Lebenshaltungskosten und stagnierender Regelsätze bleibt das Bürgergeld eines der zentralen sozialpolitischen Themen in Deutschland.
